Die gesetzliche Rentenversicherung kann für die Zukunft keine ausreichende Altersversorgung mehr gewährleisten. Für einen finanziell gesicherten Ruhestand muss jeder Arbeitnehmer heute selbst Vorsorge treffen. Hierfür ist die Basis-Rente eine sehr gute Wahl.
Was die Basis-Rente Arbeitsnehmern bietet
Steuerliche Förderung der Beiträge
Steuerfreie Ansammlung der Kapitalerträge bis zum Rentenbeginn
Altersvorsorge vor Rentenbeginn vor fremdem Zugriff vollständig geschützt
Angespartes Kapital wird beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet
Steuerliche Förderung einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
Obligatorische Hinterbliebenenleistung im Todesfall vor und nach dem Rentenbeginn
Jeder Arbeitnehmer zahlt Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Von dem steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag von 20.000 € pro Person muss der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen werden, um den maximalen Jahresbeitrag für die Basis-Rente zu ermitteln.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung setzen sich aus dem Arbeitgeber- und dem Arbeitnehmeranteil zusammen und betragen 19.9 % des sozialversicherungspflichtigen Arbeiteinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG).
Bei gemeinsam veranlagten Kunden kann die Summe der Höchstbeiträge von 40.000 € beliebig auf die Ehepartner aufgeteilt werden.
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