Basis-Rente für Arbeitnehmer



Klaus Reinecken
Leitung
Rürup-Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung kann für die Zukunft keine ausreichende Altersversorgung mehr gewährleisten. Für einen finanziell gesicherten Ruhestand muss jeder Arbeitnehmer heute selbst Vorsorge treffen. Hierfür ist die Basis-Rente eine sehr gute Wahl.

 

Was die Basis-Rente Arbeitsnehmern bietet

  • Steuerliche Förderung der Beiträge
  • Steuerfreie Ansammlung der Kapitalerträge bis zum Rentenbeginn
  • Altersvorsorge vor Rentenbeginn vor fremdem Zugriff vollständig geschützt
  • Angespartes Kapital wird beim Arbeitslosengeld II nicht angerechnet
  • Steuerliche Förderung einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich
  • Obligatorische Hinterbliebenenleistung im Todesfall vor und nach dem Rentenbeginn

Jeder Arbeitnehmer zahlt Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Von dem steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrag von 20.000 € pro Person muss der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen werden, um den maximalen Jahresbeitrag für die Basis-Rente zu ermitteln.

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung setzen sich aus dem Arbeitgeber- und dem Arbeitnehmeranteil zusammen und betragen 19.9 % des sozialversicherungspflichtigen Arbeiteinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

 

 

 

Bei gemeinsam veranlagten Kunden kann die Summe der Höchstbeiträge von 40.000 € beliebig auf die Ehepartner aufgeteilt werden.

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